MWST-Pflicht in der Schweiz für ausländische Unternehmen

Auf den 1. Januar 2018 müssen sich ausländische Unternehmen bei der Schweizerischen Mehrwertsteuer anmelden, wenn Sie einen Umsatz in der Schweiz erzielen. Dies gilt vom ersten Franken an, sofern sich beim Unternehmen nicht um ein Kleinunternehmen handelt. Zur Beurteilung der Firmengrösse wird der weltweite Umsatz herangezogen.

Beträgt der Umsatz mehr als CHF 100’000 (rund 90’000 Euro) und wären diese im Ausland erzielten Umsätze nach schweizerischen Verständnis steuerbare Leistungen, dann besteht die Anmeldepflicht.

In der Schweiz MWST-pflichtige ausländische Unternehmen sind gemäss Gesetz verpflichtet, eine Fiskalvertretung mit Sitz inder Schweiz zu bestimmen. Ausserdem müssen Sie eine entsprechende Sicherheit (Barkaution) leisten.