Unternehmensabgabe für Radio und Fernsehen

Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat gemäss dem Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) den Auftrag erhalten, ab dem 1. Januar 2019 die Radio- und TV-Abgabe bei Unternehmen zu erheben. Für Unternehmen richtet sich die Abgabepflicht neu nach dem in der MWST-Abrechnung deklarierten Umsatz. Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 500’000 Franken sind von der Abgabepflicht befreit. Es sind sechs Tarifkategorien vorgesehen. Abgabepflichtige Untenehmen erhalten im Verlauf des Jahres 2019 automatisch eine Rechnung. Unter bestimmten Voraussetzungen können sich Unternehmen und autonome Dienststellen von Gemeinwesen zu einer Abgabegruppe zusammenschliessen.